Zweitmeinung

 

 

 

 

1. Was ist eine Zweitmeinung?
Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man die Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch weitere Ärzte.
Das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung zum Befund (Diagnose / Therapie) kann die bestmögliche Behandlung des Patienten sicherstellen. Zwei voneinander unabhängige Befunde sind oft notwendig um sicherzustellen, dass Fehldiagnosen oder auch kleinste Abweichungen und Änderungen von ärztlichen Befunden auch wirklich erkannt und korrigiert werden können. Dadurch kann eine ärztliche Zweitmeinung sehr wichtig und von großem Einfluss für die Beurteilung der Risiken und Chancen bei der Diagnose und Behandlung von Prostatakrebs sein. Die bestmögliche Feststellung des Stadiums eines diagnostizierten Prostatakrebses ist die Grundvoraussetzung für eine gute Wahl der Therapie.
Einen Sinn hat eine ärztliche Zweitmeinung bei Prostatakrebs aber nur dann, wenn sie von einem erfahrenen Spezialisten, für die Einstufung des klinischen Stadiums (TNM und Gleason Score) von einem urologischen Pathologen (Adressen in der SHG erfragen, bzw. siehe unten) .

 

2. Ihr Recht auf die Einsicht in Ihre Patientenunterlagen und auf eine Zweitmeinung
Jeder Patient hat Einsichtsrecht auf alle ihn betreffenden ärztlichen Unterlagen und Untersuchungsergebnisse. Das Recht des Patienten auf Kopien dieser Unterlagen ist in den Patientenrechten fest geschrieben (Bundesgerichtshof (BGH), in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1983, S. 328ff., S. 330ff. u. S. 2627ff.; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1999, S. 1777f.). Lediglich bei Verdachtsdiagnosen, subjektiven Wertungen oder psychischen Erkrankungen kann dieses Recht teilweise eingeschränkt werden. Der Arzt ist allerdings nicht verpflichtet, die Originalunterlagen auszuhändigen. Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, versteht es sich von selbst, dass man darauf achtet von allen ärztlichen Unterlagen Kopien zu haben.
Jeder Versicherte hat das Recht, nicht nur bei Zweifeln an der Diagnose und der vorgeschlagenen Therapie, einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung einzuholen (siehe Patientenrechte in Deutschland Leitfaden für Patientinnen/Patienten und Ärztinnen/Ärzte des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Justiz).

 

3. Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen und für eine Zweitmeinung
Für die Erstellung von Kopien von Behandlungsunterlagen darf jeder Arzt dem Patienten Kosten berechnen, maximal pro Kopie einen halben Euro. Die Kosten für Kopien von Röntgen-, CT- oder MRT-Unterlagen hat der Patient voll zu tragen.
Für die Einholung einer Zweitmeinung entstehen ebenfalls Kosten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Kosten (ebenfalls auftretende Reisekosten) vor Beauftragung einer Zweitmeinung mit der Zweitmeinungsstelle und mit der eigenen Krankenkasse abzuklären! Bei Kassenpatienten ist immer eine Überweisung vom behandelnden Urologen erforderlich! Zahlt die Krankenkasse nicht, sind die Kosten vom Patienten selbst zu tragen. Bei sozialen Härten bitte um Unterstützung nachfragen.

 

4. Welche Risiken bestehen bei Zweitmeinungen?

  • Verunsicherung durch mehr Informationen
    (Die unterschiedlichen Quellen müssen dann vom Betroffenen entsprechend gewertet werden.)
  • Verzögerung der Therapie
    (Da heute Prostatakarzinome sehr viel früher erkannt werden, ist es nicht geboten mit erhöhter Eile eine Entscheidung zu treffen.)
  • Der bessere Verkäufer therapiert.
  • Die Therapieform wird überzeugend dargestellt, können die Argumente anhand von Zahlen auch überprüft werden?
    (Wie viele OPs im Jahr? Ist die Klinik zertifiziert? Wie oft treten Rezidive auf? Wie sieht es mit möglichen Nebenwirkungen aus?)

 

5. Vorbereitung des Betroffenen zur Zweitmeinung
Der S3-Leitliniengerechte Patientenratgeber „Prostatakrebs“ sollte dem Patienten bekannt sein!
Ziel einer Zweitmeinung bei einem urologischen Pathologen sollte sein, alle Daten für das Tumorstadium bestmöglich ermittelt zu haben, mit denen man sich dann eine Zweitmeinung für die optimal Therapie einholt.
Für diese sind folgende Punkte wichtig:
Bitte Kopien aller Behandlungsunterlagen vom behandelnden Urologen /Arzt mitnehmen. Alle zu klärenden Fragen vorher aufschreiben und strukturieren:

  • In welchem Stadium befindet sich meine Erkrankung?
  • Wie sicher kann ich sein, dass mein Krebs auf die Prostata begrenzt ist?
  • Wie viel Zeit habe ich bis zur Behandlung?
  • Wie überwachen wir in dieser Bedenkzeit den Tumor, damit die Erkrankung nicht außer Kontrolle gerät?
  • Wie wird sich der Verlauf meiner Krankheit entwickeln? Welchen Verlauf wird die Krankheit wahrscheinlich nehmen, wenn ich nichts tue?
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, wie sehen die Risiken hinsichtlich Neuauftreten des Prostatakarzinoms und der Nebenwirkungen aus?

Es ist wichtig eine Person Deines Vertrauens zur Zweitmeinung mitzunehmen
(bekanntlich hören 4 Ohren mehr als zwei). Beide sollten sich während des Gesprächs Notizen machen.

 

Empfohlene Pathologen für eine Zweitmeinung:

Institut f. Pathologie
Konsiliarius Uropathologie
Prof. Dr. med. Burkhard Helpap
Hegau Klinikum
Virchowstr. 10
78224 Singen/Htwl.
Tel.: 07731/892100
Fax: 07731/892105
E-Mail:burkhard.helpap@hbh-kliniken.de
 

Prof. Dr. med. H.Bonkhoff
Facharztpraxis für Pathologie
Tietzenweg 129
12203 Berlin
Telefon: 030/ 843 17882
Telefax: 030/ 833 0335
Sekretariat: 030/ 843 09500
E-Mail: info@prostapath.de
www.prostapath.de

 

Prof. Dr. Wernert
Uniklinik Bonn
Pathologie
Sigmund-Freud-Str. 25
53127 Bonn
Tel.: 0228/2875030
e-mail: wernert@meb.uni-bonn.de

 

Zweitmeinung für die Therapie des Prostatakarzinoms bzw. Tumorrezidivs:
Die Martini-Konsult Zweitmeinung bietet die  Möglichkeit, sich ein unabhängiges Zweitgutachten (Expertenmeinungen) zu sämtlichen Fragen zur Behandlung bzw. Diagnose des Prostatakarzinoms  einzuholen.
Die Rücksprache mit dem erstbehandelnden Arzt ist selbstverständlich Teil dieses Konzeptes.
Zu erreichen ist die Martini-Konsult Zweitmeinung unter folgender Kontaktadresse:
Telefon: + 49 (0) 40 74 10 513 13 von 8 bis 17 Uhr